
GBK-Versicherte sind beim Arzt gern gesehen, denn unsere Versicherten haben einen zeitlich unbegrenzten Anspruch auf alle anerkannten und vertraglich vereinbarten Behandlungs- und Heilmethoden.
Sie haben die freie Wahl unter allen zugelassenen Ärzten. Auf Überweisung werden Sie zusätzlich von bestimmten Fach- Krankenhausärzten, Universitäts- bzw. Polikliniken auch ambulant behandelt - mit Überweisung haben Sie keine Zuzahlung zu leisten.
Die ärztlichen Leistungen umfassen die Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten sowie Verordnung von Hilfen durch andere Leistungserbringer (z.B. Masseure, Krankenqymnasten).
Die ärztliche Beratung und Behandlung erstreckt sich auch auf die Empfängnisregelung sowie den nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch oder die Sterilisation, wenn diese aufgrund einer Krankheit notwendig wird.
Für die erste Inanspruchnahme eines Arztes, Zahnarztes oder eines an der psychotherapeutischen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringers ist eine Praxisgebühr in Höhe von 10 € zu leisten.
Diese Zuzahlung entfällt bei Schutzimpfungen, Gesundheitsuntersuchungen, bei zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen, sowie der Zahnprophylaxe bei Kindern und Jugendlichen.
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