Der allgemeine Beitragssatz gilt für Mitglieder mit Anspruch auf Krankengeld für Rentner/Rentenantragssteller und Versorgungsbezieher. Der ermäßigte Beitragssatz gilt für Mitglieder ohne Anspruch auf Krankengeld.
Allgemeiner Beitragssatz | 14,9 % |
Ermäßigter Beitragssatz | 14,3 % |
Monatlicher Zusatzbeitrag ab dem 01.01.2010 | 1 % des beitragspflichtigen Bruttoeinkommens (max. 37,50 €) |
Erstattungssätze (U1)
40 % | Beitragssatz | 0,9 % |
60 % | Beitragssatz | 1,5 % |
80 % | Beitragssatz | 2,9 % |
Erstattungssätze (U2)
100 % | Beitragssatz | 0,24 % |
Gesundheitsprojekt „Mit Migranten für Migranten – Gesundheit von Eltern und Kindern in Nordrhein-Westfalen“
Noch immer stehen Menschen mit Zuwanderungsgeschichte vor großen Herausforderungen, wenn es um die Orientierung im deutschen Gesundheitssystem geht. Neben sprachlichen Barrieren kann auch die Unwissenheit über Versorgungsstrukturen verhindern, dass Menschen bestehende Angebote nutzen und sich um ihre Gesundheit kümmern.
Im Rahmen des Gesundheitsprojektes „Mit Migranten für Migranten – Interkulturelle Gesundheit in Nordrhein-Westfalen“ (MiMi NRW) wurde in enger Zusammenarbeit mit Fachleuten und Institutionen ein Gesundheitsleitfaden für Nordrhein-Westfalen zum Thema „Gesundheit von Eltern und Kindern“ erstellt. Die Broschüre soll Menschen mit Zuwanderungsgeschichte die Orientierung im deutschen Gesundheitssystem erleichtern.
Presse Information
Gemeinsame Pressemitteilung BKK Bundesverband, Ethno-Medizinisches Zentrum