Für Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld kann die (BA) den Zusatzbeitrag übernehmen, wenn der Wechsel der Krankenkasse eine besondere Härte bedeuten würde.
Dies gilt auch, wenn die Versicherten allein durch den Zusatzbeitrag hilfebedürftig würden. Zwischenzeitlich liegt ein Katalog vor, in dem die Voraussetzungen für die Annahme einer besonderen Härte dargelegt sind. Hier ein Auszug aus dem Katalog:
Eine besondere Härte liegt insbesondere vor, wenn:
Die gesamten Hinweise der BA zur Übernahme des Zusatzbeitrages für ALG II Empfänger finden Sie hier.
Die Übernahme des Zusatzbeitrages durch die BA erfolgt auf Antrag.