Pflegeversicherung

Mit der GBK-Pflegekasse will ich alt werden

Darstellung eines RollstuhlsIn einer modernen Gesellschaft, in der sich der Nachwuchs sehr schnell unabhängig  von der eigenen Familie macht und die durchschnittliche Lebenserwartung jährlich steigt, macht sich fast jeder Gedanken um die Zukunft. Was passiert im Alter? Wie bin ich abgesichert? Werde ich zum Pflegfall? Falle ich dann meinen Angehörigen zur Last? Was ist, wenn ich mich nicht mehr selbst versorgen kann?

 

Diese Fragen sind sicher für jeden eine Belastung, aber die GBK Pflegekasse wird Sie umfassend beraten und im Falle eines Falles die entsprechenden Leistungen zur Verfügung stellen.

 

Unter dem Dach der GBK ist auch die Soziale Pflegeversicherung angesiedelt. Aus Gründen der Kostenersparnis werden die Aufgaben der Pflegekasse selbstverständlich von Ihrer GBK übernommen.

 

Alle pflichtversicherten und freiwillig versicherten Mitglieder der GBK sind „automatisch“ Mitglied in der Sozialen Pflegeversicherung. Die familienversicherten Angehörigen sind - genau wie in der Krankenversicherung - auch in der Pflegeversicherung beitragsfrei mitversichert.

 

Sie bekommen Leistungen aus der Pflegeversicherung, wenn Sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung bei den „gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens“ auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.

 

Die Pflegeversicherung unterscheidet zwischen Leistungen der häuslichen und der vollstationären Pflege. Ob Pflegebedürftigkeit vorliegt und welche der drei Pflegestufen in Betracht kommt, entscheiden die Mitarbeiter der Pflegekasse aufgrund eines Gutachtens des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung. Um es Ihnen so einfach wie möglich zu machen, besucht Sie der Medizinische Dienst zu Hause und dokumentiert Ihre persönliche Wohn- und Lebenssituation. Zur Vorbereitung auf den Besuch des Gutachters kann es hilfreich sein, wenn die erbrachten Hilfeleistungen über einen Zeitraum von mindestens zwei Wochen im so genannten „Pflegetagebuch“ festgehalten werden. Auch wenn Pflegehilfsmittel benötigt werden, können Sie dies mit dem Gutachter besprechen. So wird keine Hilfestellung vergessen.

 

Die Leistungen der Pflegeversicherung können nur auf Antrag zur Verfügung gestellt werden. Ausschlaggebend ist der Tag der Antragstellung. Deshalb ist es wichtig einen entsprechenden Antrag auf Pflegebedürftigkeit rechtzeitig bei Ihrer GBK-Pflegekasse zu stellen. Voraussetzung für den Bezug von Leistungen aus der Pflegeversicherung ist eine Vorversicherungszeit von zwei Jahren in den letzten zehn Jahren.

 

Die Voraussetzungen für den Bezug von Leistungen der Pflegeversicherung